31. Januar 2017

AGB

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

1. Alle Mietgegenstände bleiben im Eigentum der Firma Mag. Friedrich Wallner (Wallner´s Zeltverleih). Nicht retournierte oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Für Flurschäden und ähnliche Schäden, welche beim Auf- oder Abbau im Zuge eines Projektes durch Wallner´s Zeltverleih verursacht werden, haftet,- außer bei Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit – der Mieter.

3. Der Mieter hat Sorge zu tragen, bei Sturmwarnungen (ab 70kmh) sofort alle Plane zu schließen, und alle Personen in Sicherheit zu bringen.

4. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages ( Lieferbestätigung ), daß er die Geräte geprüft und einwandfrei übernommen hat. Nachträgliche Mängel können von Wallner´s Zeltverleih nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von Wallner´s Zeltverleih durchgeführte Überprüfung voll an.

5. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt.

6. Jede Art von Änderung an den Mietgegenständen durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuelle notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter verrechnet. Insbesondere ist die Beklebung von Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

7. Wallner´s Zeltverleih behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.

8. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Wallner´s Zeltverleih weist jede Haftung für Schäden und
Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte verursacht werden.

9. Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbetätigung bestätigt. Werden fixe Bestellungen annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet: 1 bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % / 4 bis 7 Tage 50% / ab dem 8 Tag 25 % Stornogebühren.

10. Im Falle, daß der Mietgegenstand aus technischen oder witterungsbedingten Gründen nicht oder nur zeitlich verschoben geliefert bzw. aufgebaut werden kann, sind der Vermieter und der Mieter schadlos zu halten.

11. Alle Preise verstehen sich exklusive Ust. (MWSt.)

12. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gelten 8 % Verzugszinsen ab der Fälligkeit der Forderung vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Anwaltskosten, sowie die Kosten eines einschreitenden Inkassobüros zu tragen.

13. Die Parteien unterstellen ihre Rechtsbeziehung ausdrücklich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien.